Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte man auch bei vermeintlich „eindeutigen“ Unfällen, bei denen die Schuldfrage geklärt scheint, nicht auf einen Anwalt verzichten. Die entsprechenden Kosten müssen durch den Unfallverursacher ebenfalls ersetzt werden – selbst wenn der Rechtsbeistand schon vor einem Gerichtsverfahren eingeschaltet wurde. (Amtsgericht Kassel, AZ: 415 C 6208/08)
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Früher galt: Nach einer Scheidung musste derjenige Partner Unterhalt zahlen, der während der Ehe für den Unterhalt oder den größten Teil davon gesorgt hat – oft viele Jahre lang. Aktuell gilt: In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Danach kann das Kind in den Kindergarten und Mutter und Vater wieder arbeiten.
Hier finden Sie Einzelheiten zum aktuellen Unterhaltsrecht.
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